Rentenversicherung kündigen

Die Rentenversicherung kündigen – lohnt sich das?

Immer mehr Menschen verlassen sich nicht mehr auf die gesetzliche Rente, sondern schließen eine private Rentenversicherung ab. Wer in jungen Jahren eine solche Versicherung abschließt, der kann sich im Rentenalter über eine schöne Rente freuen, aber da das Leben nicht immer nach Wunsch verläuft, kann es passieren, dass die Beiträge für die private Rentenversicherung nicht mehr bezahlt werden können. Die Rentenversicherung kündigen ist in diesem Fall eine Möglichkeit, aber lohnt sich dieser Schritt?

Die Rentenversicherung kündigen oder verkaufen?

Wer seine Rentenversicherung kündigen will, der bekommt den sogenannten Rückkaufswert, und dieser Rückkaufswert ist normalerweise deutlich geringer als das, was die Versicherten bekommen, die ihre Rentenversicherung nicht kündigen, sondern verkaufen. Wird die Versicherung verkauft, dann kann sie weiter genutzt werden, alle, die ihre Rentenversicherung kündigen, haben diese Möglichkeit aber nicht mehr. Wer seine Rentenversicherung kündigen will, weil er vielleicht durch Arbeitslosigkeit die monatlichen Beiträge nicht mehr bezahlen kann, der sollte seine Rentenversicherung ruhen lassen, denn dann gibt es trotzdem Zinsen und es geht kaum Geld verloren.

Das Beispiel Riester Rente

Die Riester Rente ist eine der bekanntesten privaten Rentenversicherungen. Anhand der Riester Rente wird schnell deutlich, wie es aussieht, wenn eine Rentenversicherung gekündigt wird. Die Riester Rentenversicherung kündigen ist möglich, aber der Versicherte darf nicht älter als 60 Jahre sein. Wird der Riester Vertrag vor dem 60. Geburtstag gekündigt, dann muss der Versicherte die Fördergelder, die er bisher vom Staat bekommen hat, in voller Höhe zurückzahlen. Eine weitere Bedingung für eine Kündigung der Riester Rente ist, dass mindestens ein Guthaben von 10.000,- Euro angespart worden sein muss. Ein Problem kann es auch mit dem Rückzahlungsplan geben, denn der Rückzahlungsplan kann nicht selbst gewählt werden, sondern wird von der Bundesversicherungsanstalt in verbindlicher Form aufgestellt. Der Versicherte kann also nicht frei entscheiden, er muss den Plan der Bundesversicherungsanstalt annehmen, ob er will oder nicht.

Die Rentenversicherung teurer verkaufen statt kündigen