Was ist ein Policendarlehen?
Immer dann, wenn eine Lebensversicherung beliehen wird, dann dient die Police praktisch als Sicherheit. Ein Policendarlehen ist für viele, die eine Lebensversicherung haben, ein guter Ausweg aus einer finanziellen Notlage, denn es ist günstiger ein Policendarlehen aufzunehmen, als die Lebensversicherung zu kündigen oder sie zu verkaufen.
Die Police als Sicherheit
Jeder, der einen Kredit aufnehmen will, der muss auch Sicherheiten haben. Wer zum Beispiel mit einem Kredit ein Auto kaufen möchte, der hinterlegt den Fahrzeugbrief als Sicherheit bei der Bank. Wenn ein Policendarlehen aufgenommen und die Lebensversicherung beliehen wird, dann ist es die Police, die die Sicherheit darstellt. Für die Laufzeit des Kredits bleibt die Police bei der Bank oder bei einem anderen Kreditgeber.
Wie lange ist die Laufzeit eines Policedarlehens?
Jeder Kredit hat eine andere Laufzeit und das gilt auch für das Policendarlehen. In der Regel richtet sich die Laufzeit nach der restlichen Laufzeit der Lebensversicherung. Wie hoch ein Policendarlehen ist, auch das ist von der jeweiligen Lebensversicherung abhängig, wobei die Kreditsumme in der Regel nicht höher ist als der maximale Rückkaufswert der Lebensversicherung. Wenn die Versicherung einen bestimmten Rückkaufswert und auch eine bestimmte Laufzeit hat, dann kann es sich durchaus lohnen, ein Policendarlehen aufzunehmen. Ist die Summe aber zu gering und die Laufzeit noch lang, dann wird es schwierig, ein Policendarlehen aufzunehmen.
Wie teuer ist ein Policendarlehen?
Eine Lebensversicherung zu beleihen ist oftmals günstiger als ein klassischer Ratenkredit. Wie bei allen Krediten, so ist auch bei einem Policendarlehen der effektive Jahreszins entscheidend, denn der effektive Jahreszins enthält neben dem aktuellen Zinssatz auch alle weiteren Kreditkosten. Wenn eine Lebensversicherung beliehen werden soll, dann ist es ratsam die vertraglichen Bedingungen zu lesen, denn nicht alle Lebensversicherungen können auch beliehen werden. So ist bei Direktversicherungen eine Beleihung in der Regel nicht möglich, da diese Lebensversicherungen nicht vom Versicherten abgetreten werden können.